Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 7. September 2026 · gültig für Verträge mit Unternehmen
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die BlackTrace FlexCo, Opernring 1, 1010 Wien, FN 666417a, Handelsgericht Wien, UID ATU82808767. GastroDirect ist eine Produktbezeichnung dieses Unternehmens und keine eigene Rechtsperson.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von GastroDirect durch Unternehmen im Sinne des § 1 UGB. An Verbraucher richtet sich das Angebot nicht. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der Registrierung zustande.
Abweichenden Bedingungen des Restaurants wird widersprochen. Sie werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Was GastroDirect ist — und was nicht
GastroDirect stellt die Software bereit, mit der ein Restaurant seinen eigenen Bestell- und Reservierungsshop betreibt. Wir sind ein technischer Dienstleister.
Wir sind kein Marktplatz und kein Vermittler. Wir vermitteln keine Gäste, treten gegenüber dem Gast nicht als Anbieter der Speisen auf und werben nicht für einzelne Betriebe. Verträge über Speisen, Getränke und Reservierungen kommen ausschließlich zwischen dem Restaurant und dessen Gast zustande.
Ein Anspruch auf Bestellungen, Umsätze oder eine bestimmte Sichtbarkeit in Suchmaschinen besteht nicht und wird nicht zugesagt. Wir schaffen die technischen Voraussetzungen; das Ergebnis hängt von Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen.
3. Leistungsumfang
Enthalten sind der White-Label-Bestellshop, die Speisekartenverwaltung mit Varianten und Extras, das Live-Order-Terminal mit Bondruck, die Tischreservierung, Liefergebiete mit Zonen und Ausschlusszonen, die Bestellung am Tisch per QR-Code, Gutscheine, die Stammgast-Funktionen, die Auswertungen sowie die Anbindung einer eigenen Domain.
Persönlicher Support in deutscher Sprache ist im Preis enthalten. Anfragen werden an Werktagen bearbeitet; eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesagt.
Wir entwickeln die Software laufend weiter. Einzelne Funktionen können sich ändern oder entfallen, solange der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt. Entfällt eine Funktion, auf die das Restaurant nachweislich angewiesen ist, kann es außerordentlich zum Monatsende kündigen.
4. Entgelt
Das Entgelt beträgt 99,00 Euro je Kalendermonat zuzüglich Umsatzsteuer. Es ist unabhängig von der Zahl der Bestellungen und vom Umsatz des Restaurants.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Vertrag ist zum Ende jedes Kalendermonats kündbar; eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Einmalige Einrichtungspakete sind gesondert ausgewiesen und optional. Im Self-Service fällt keine Einrichtungsgebühr an.
5. Keine Umsatzprovision, Weitergabe der Zahlungsgebühren
GastroDirect behält keinen Anteil am Umsatz des Restaurants ein. Es fällt weder eine Provision je Bestellung noch eine umsatzabhängige Vergütung an.
Bei Online-Zahlungen fallen Entgelte des Zahlungsdienstleisters an. Diese werden zum Selbstkostenpreis und ohne Aufschlag an das Restaurant weitergegeben. GastroDirect erzielt daraus keinen Ertrag.
Maßgeblich sind die jeweils geltenden Konditionen des Zahlungsdienstleisters. Zum Stand dieser Fassung betragen sie für Karten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum 1,5 Prozent des Zahlbetrags zuzüglich 0,25 Euro je Transaktion. Ändert der Zahlungsdienstleister seine Konditionen, ändert sich der weitergegebene Betrag entsprechend; eine Ankündigungsfrist gilt hierfür nicht, da GastroDirect diese Änderung weder veranlasst noch daran verdient.
Die weitergegebenen Entgelte werden in der monatlichen Abrechnung getrennt vom Entgelt nach Punkt 4 ausgewiesen und je Bestellung aufgeschlüsselt. Das Restaurant kann die Weitergabe damit nachrechnen, statt sie glauben zu müssen.
Bei Bar- und Kartenzahlung vor Ort fallen keinerlei Entgelte an; der Umsatz verbleibt vollständig beim Restaurant.
6. Zahlungsabwicklung und Auszahlung
Online-Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister abgewickelt. Das Restaurant unterhält dort ein eigenes Konto und durchläuft dessen Identitätsprüfung. Es gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. Zahlungsdaten der Gäste werden von GastroDirect zu keinem Zeitpunkt gespeichert.
Den Auszahlungsrhythmus wählt das Restaurant selbst: täglich, wöchentlich, alle zwei Wochen oder monatlich.
Rückerstattungen an Gäste veranlasst das Restaurant. Eine bereits weitergegebene Zahlungsgebühr wird dabei anteilig gutgeschrieben, soweit der Zahlungsdienstleister sie erstattet. Rückbuchungen und Rückerstattungen gehen wirtschaftlich zu Lasten des Restaurants.
7. Eigene Domain
Das Restaurant kann seinen Shop unter einer eigenen Domain betreiben. Die Domain mietet es selbst bei seinem Anbieter; wir verkaufen keine Domains und werden nicht deren Inhaber.
Die Domain wird erst bedient, wenn ein von uns vorgegebener Nachweiseintrag im DNS gefunden wurde. Das Restaurant sichert zu, über die eingetragene Domain verfügungsberechtigt zu sein, und hält uns von Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung dieser Zusicherung frei.
8. Pflichten des Restaurants
Das Restaurant verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere Preise, Allergene nach der Lebensmittelinformationsverordnung sowie Öffnungs- und Lieferzeiten. Es führt in seinem Shop ein eigenes Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung.
Die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten, insbesondere der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, obliegt dem Restaurant. Der von GastroDirect erzeugte Bestellbon ist ein Betriebsbeleg und ersetzt keinen Registrierkassenbeleg.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Das Restaurant verwaltet die Zugänge seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst und entzieht sie beim Ausscheiden.
9. Werbliche Nachrichten an Gäste
Schaltet das Restaurant die Stammgast-Funktionen ein, versendet die Software in seinem Namen Gutscheine und Erinnerungen. Verantwortlich für diese Nachrichten ist das Restaurant.
Angeschrieben wird ausschließlich, wer beim Bestellen ausdrücklich zugestimmt hat; das Kästchen ist niemals vorausgefüllt. Jede Nachricht enthält einen Abmeldelink, der ohne Anmeldung funktioniert. Diese Vorkehrungen dienen der Einhaltung des § 174 TKG 2021 (vormals § 107 TKG 2003).
Das Restaurant darf die Gästeliste nicht um Adressen ergänzen, für die keine Einwilligung vorliegt, und stellt uns von Ansprüchen frei, die aus einem Verstoß hiergegen entstehen.
10. Verfügbarkeit und Wartung
GastroDirect ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Betriebszeiten der Gastronomie durchgeführt und vorher angekündigt. Sicherheitsrelevante Eingriffe können ohne Ankündigung erfolgen.
Für Ausfälle des Zahlungsdienstleisters, des Kartennetzes, des Mobilfunknetzes oder der Internetanbindung des Restaurants wird nicht gehaftet. Gleiches gilt für Ereignisse höherer Gewalt.
11. Gewährleistung und Haftung
Wir gewährleisten, dass die Software im vertraglich vereinbarten Umfang nutzbar ist. Mängel sind uns unverzüglich und nachvollziehbar zu melden; wir beheben sie in angemessener Frist.
Software ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei. Ein unerheblicher Mangel begründet keinen Anspruch auf Preisminderung oder Rücktritt.
Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und der Höhe nach begrenzt auf das im Schadensfall vorhersehbare, vertragstypische Ausmaß, höchstens auf das für die letzten zwölf Monate gezahlte Entgelt.
Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Das Restaurant trägt dafür Sorge, seine für den Betrieb wesentlichen Daten in zumutbarem Umfang selbst zu sichern; ein Export steht ihm jederzeit offen.
Die Haftung für Personenschäden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
GastroDirect verarbeitet personenbezogene Daten der Gäste im Auftrag des Restaurants. Die Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
Die Gästedaten gehören dem Restaurant. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, nicht mit Daten anderer Betriebe zusammengeführt und nicht für eigene Werbezwecke von GastroDirect verwendet. Bei Vertragsende werden sie auf Wunsch herausgegeben.
Setzt das Restaurant Werkzeuge zur Besucherstatistik ein, geschieht dies ausschließlich nach aktiver Einwilligung des Gastes. Verantwortlich für die Auswertung ist das Restaurant.
13. Nutzungsrechte
Das Restaurant erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für den eigenen Betrieb zu nutzen. Die Software wird nicht überlassen, sondern als Dienst bereitgestellt.
An den vom Restaurant eingestellten Inhalten — Texten, Bildern, Logos, Speisekarten — erwerben wir keine Rechte. Wir dürfen sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes nutzen, insbesondere zur Anzeige im Shop.
Eine Nennung des Restaurants als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
14. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
GastroDirect kann den Zugang bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist vorübergehend sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
Nach Vertragsende stehen die Daten des Restaurants noch 30 Tage zum Export bereit und werden danach gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Eine eingetragene eigene Domain wird nicht mehr bedient; das Restaurant entfernt die DNS-Einträge bei seinem Anbieter.
15. Änderung dieser Bedingungen und des Entgelts
Änderungen dieser Bedingungen und des Entgelts kündigen wir mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht das Restaurant nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin.
Widerspricht das Restaurant, endet der Vertrag mit dem Wirksamwerden der Änderung, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Eine Senkung des Entgelts oder eine Erweiterung des Leistungsumfangs zu gleichen Bedingungen bedarf keiner Ankündigungsfrist. Die Weitergabe geänderter Konditionen des Zahlungsdienstleisters nach Punkt 5 ist keine Entgeltänderung im Sinne dieses Punktes.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir unter [email protected].